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1 Lizen Act7 (update)installiert -nur ein Benutzer möglich?

Verfasst: Samstag 30. Juli 2005, 18:26
von Martin.Sick
Hallo Mitglieder des Forum,

ich habe auf einem frischen Rechner (keine anderen ACT-Versionen installiert) ein Act 7 update installiert.
Hatte gelesen, dass bis zu 10 Benutzer damit arbeiten können. Als Benutzer habe ich mich als Verwalter/Admin und meine Aushilfe als "Standard" eingetragen. Nach diesen Änderungen habe ich versucht, mich mit Benutzername und Passwort meiner Aushilfe anzumelden.

Meldung der Software: "Diese Datenbank enthält nicht genügen Lizenzen für Ihre Anmeldung - Bitte wenden Sie sich an Ihren Administrator"

Unter Benutzerverwaltung steht: "Diese Datenbank enthält genügend Lizenzen für 1 aktiven Nutzer".

Zum Verständnis: Wenn zur gleichen Zeit nur einer angemeldet ist, müßte doch 1 Lizenz für einen aktiven Nutzer ausreichen??

Was könnt Ihr mir dazu sagen?

Danke für die Rückmeldung

Detto

Verfasst: Montag 1. August 2005, 10:03
von IDS
Hallo Martin!

Bei uns genau das selbe Trauerspiel

Da wir es gewohnt waren in der 6er Version mehrere Benutzer anzulegen mußten wir mit schrecken feststellen das dies in der 7er Version nicht mehr möglich ist!!!

Wir hatten die 6er Version mit dem Update auf dier 7er Version gekauft unter den Vorraussetzungen daß diese Mehrbenutzerfähig ist!!!

Da es in der 6er Version zum "Standart" gehörte mit mehreren Benutzer die Datenbank zu verwalten empfinde ich die 7er Version als rießigen Rückschritt! Nur eine Geldmacherei von SAGE da sie an jeden Benutzer den man haben will nochmals verdienen wollen!!!


Wäre klasse wenn es dazu eine Stellungnahme von seitens den Herstellern geben würde!

Verfasst: Montag 1. August 2005, 12:49
von Axel von Melville
Die ACT! 7.0 - Datenbank ist natürlich mehrbenutzerfähig!

Wenn Sie mehrere Benutzer in der Datenbank anlegen möchten, so können Sie das auch tun - OHNE eine Extralizenz kaufen zu müssen.

Nur muß der Anmeldestatus des zusätzlichen Benutzers ohne vorhandene Extralizenz dann auf INAKTIV gesetzt sein. D.h. er kann sich nicht an der Datenbank anmelden, bis eine zusätzliche Lizenz existiert.

Das ist aber doch wohl eine Selbstverständlichkeit, und hat nichts mit Geldschneiderei zu tun, daß man die AKTIVEN Benutzer der Datenbank lizensiert... :o

Speziell an Herrn Sick: Wenn ACT! nur kontrollieren würde, wieviele Benutzer GLEICHZEITIG angemeldet sind, und davon seine Zugriffsmöglichkeiten abhängig machen würde, dann handelte es sich um eine sog. "konkurrierendes Lizenzmodell". D.h. man kauft z.B. 5 Lizenzen, obwohl man 10 Mitarbeiter hat, von denen gleichzeitig aber nur 5 arbeiten mit ACT!.

Solche Lizenzmodelle gibt es bei Software zwar auch, nur ist dann der einzelne Lizenzpreis deutlich höher. Bei ACT! benötigt man je eine Lizenz pro Arbeitsplatz, von dem aus der Zugriff auf die Datenbank generell möglich ist.

Zwar wurde bei ACT! 6.0 eine solche "konkurrierende Zugriffsabfrage" durchgeführt, aber die hatte auch bei ACT! 6.0 nichts mit der Anzahl der LIZENZRECHTLICH benötigten Softwarelizenzen zu tun.

Gruß

Axel von Melville

Verfasst: Mittwoch 10. August 2005, 12:16
von ViFlow
Ich sehe das genauso!

Wir sind selbst Softwarehersteller und haben vollstes Verständnis dafür, dass nun abgeprüft wird, ob für jeden Benutzer eine Lizenz vorliegt.
Ich habe kein Verständnis dafür, wenn User sich nicht an die Lizenzbedingungen halten nur weil es technisch möglich ist!

Noch ein Hinweis: das angesprochene Lizenz-Modell heisst "Concurrent User" und bedeutet "gleichzeitige Benutzer" nicht "konkurrierende Benutzer" :)

Gruß

Stefan

Verfasst: Mittwoch 10. August 2005, 18:35
von Ingrid Weigoldt
Und dennoch....

In ACT!6 mußte man - wollte man keine Lizenzrechte verletzen - pro Arbeitsplatz eine Lizenz haben.
Folgendes Modell: ein Callcenter mit 5 Arbeitsplätzen, an denen nacheinander zu unterschiedlichsten Zeiten Teilzeitkräfte (bis zu 20) mit der ACT-Datenbank arbeiten sollen und - im Erfolgsfall - für den erfolgreich bearbeiteten Kontakt auch eine Provision bekommen sollen. Heißt also: jeder hat seinen eigenen Benutzernamen, benutzt aber unterschiedliche PC's (welcher gerade für ihn frei ist).
Geht man mal davon aus, daß zwei Mitarbeiter nicht gleichzeitig an einem PC arbeiten können, dann sollte nach ACT!6-Modell eine 5er-Lizenz ausreichen, ohne Lizenzrechte zu verletzen.

Mit ACT!7 müßte man nun also 20 Lizenzen beschaffen, es sei denn, an der Eingangstür des Büros säße ein Administrator, der einen Benutzer auf inaktiv setzt, sobald er seinen Job für den Tag gemacht hat und den nächsten, der zur Tür rein kommt und arbeiten will dann aktiviert.

Oder habe ich da was total falsch verstanden?
"Concurrent User" heißt für mich, daß die Software die Anzahl der aktiven Benutzer überwacht nicht aber die Anzahl der auf aktiv gesetzten!

Verfasst: Mittwoch 10. August 2005, 18:46
von ViFlow
Es ist für mich schwer verständlich warum Anwender einen Unterschied machen zwischen Hardware und Software.

Oder würden Sie zu Ihren PC-Händler gehen und sagen: ich möchte 2 PC's kaufen aber nur den Preis für einen PC zahlen, weil nur abwechselnd der eine oder der andere PC in Betrieb ist?

Wahrscheinlich nicht, oder?

Wenn es 20 Mitarbeiter mit 20 PC's, 20 Telefonen und 20x Gehalt gibt warum muss dann nicht auch die Software 20x beschafft werden?

Aber so, wie Sie das beschrieben haben würde es von Datenbankseite schon funktioneren, wenn immer nur 5 User auf aktiv gesetzt werden.
Allerdings prüft Sage - das haben wir gerade erfahren - auch die Anzahl der Registrierungen ab. Sie könnten also die Software nicht 20x freischalten mit einem 5-User-Key.

Gruß

Stefan

Verfasst: Mittwoch 10. August 2005, 23:56
von Ingrid Weigoldt
Hallo Stefan,

irgendwo hat jeder von uns ein Stückchen Recht. Klar, sollen die Softwarehersteller verdienen, was ihnen zusteht. Klar, daß das nur über ein entsprechend programmiertes Zugriffsschutzsystem (oder wie immer man das nennt), funktionieren kann.

Aber mein Beispiel waren eben nicht 20 PC's und 20 Telefone und 20 Mitarbeiter und 20 x Gehalt sondern 5 PC's und 5 Telefone und 20 Teilzeitmitarbeiter mit 20 x /Gehaltsbruchteilen.
Warum sollte ein PC und Software und ein Telefon (die ja glücklicherweise nicht müde werden) nicht 12 und mehr Stunden arbeiten können? Und bedient werden von wechselnden Menschen/Benutzern?
Allerdings prüft Sage - das haben wir gerade erfahren - auch die Anzahl der Registrierungen ab. Sie könnten also die Software nicht 20x freischalten mit einem 5-User-Key.
Und wie verträgt sich das mit der Aussage von Herrn von Melville:
Bei ACT! benötigt man je eine Lizenz pro Arbeitsplatz, von dem aus der Zugriff auf die Datenbank generell möglich ist.

Verfasst: Donnerstag 11. August 2005, 08:29
von ViFlow
Oh Entschuldigung! Ich habe überlesen, dass es nur 5 Arbeitsplätze sind.

Dann hinkt mein Vergleich mit den PC's natürlich :-)

Von der Installation her würde es also klappen, da die Software nur 5x freigeschaltet werden muss aber 20 aktive Benutzer sind leider nicht möglich.
Dann müsste wohl wirklich ein Admin vor Beginn einer jeden Schicht die anwesenden 5 Mitarbeiter auf aktiv setzen.

Gruß

Stefan

Verfasst: Donnerstag 11. August 2005, 21:21
von H Müller
@viflow,
"Concurrent User"
Was ist denn so schlimm an dem Begriff konkurrierende Benutzer ?

Ich finde wir haben schon viel zu viel Anglizismen in unserer Sprache.

Beispiel gefällig:
Gedownloadet für heruntergeladen (oder doch downgeloadet :lol: ?).
User für Benutzer.
etc.

Verfasst: Donnerstag 11. August 2005, 21:32
von Ingrid Weigoldt
Wenn man "concurrent" nicht mag - weil es kein deutsches Wort ist:

Hier die von Leo vorgeschlagenen Übersetzungsmöglichkeiten
gleichlaufend, gleichzeitig, mitwirkend, nebenläufig, simultan, übereinstimmend.

Wobei mir da "gleichzeitig" wohl die beste Übersetzung scheint.

"Konkurrierend" findet man im Fremdwörterbuch. Dort wird es übersetzt als "im Wettbewerb stehend".

Verfasst: Freitag 12. August 2005, 09:34
von ViFlow
H Müller hat geschrieben:Was ist denn so schlimm an dem Begriff konkurrierende Benutzer ?
Der Begriff ist nicht schlimm sondern falsch übersetzt - mehr nicht.

Sie können gerne "gleichzeitige Benutzer" verwenden.

Ich hab auch ein Beispiel:

Versuchen Sie mal ohne Anglizismen "Hardware" zu übersetzen :D

Verfasst: Freitag 12. August 2005, 10:19
von Ingrid Weigoldt
Lustig!

Leo sagt dazu:
Hardware =
Eisenteile, Haushaltswaren, Beschläge, Computerteile usw.

ACT 7 / ACT 6

Verfasst: Samstag 1. Oktober 2005, 08:15
von Maximousi
Wir haben 3 Lizenzen an 3 Rechnern aber 6 Mitarbeiter mit 6
Zugängen, die gelegentlich arbeiten, teilzeitmäßig arbeiten bzw. Aushilfen (Studenten)

Wenn ich das recht verstehe, bleiben wir also tunlichst bei ACT 6. Mit diesem Programm sind wir übrigens außerordentlich zufrieden.