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Lizenz-Anzahl und Administrator

Verfasst: Dienstag 10. März 2009, 15:19
von BSDN
Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob der Administrator auch als Benutzer gezählt wird, für den man eine eigene Lizenz braucht. Den Administrator muss es scheinbar geben, ich wollte erst einer anderen Person die Admin-Rechte geben, aber das funktioniert nicht (man kann dann z.B. keine Benutzer verwalten), das kann nur der Administrator.

Würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Danke und Gruß
Melanie

Verfasst: Donnerstag 12. März 2009, 18:28
von Guido Sander
Hallo Melanie,

die Lizenzierung ist abhängig von der ACT! Version. Seit ACT! 11 haben wir hier Klarheit = Named-User.

Titel: Lizenz-Anzahl und Administrator

Verfasst: Freitag 13. März 2009, 12:54
von BSDN
Hallo,
danke für den Hinweis.
Wir arbeiten mit Act! 9. Weiß jemand, wie es da ist?

Danke und Gruß,
Melanie

Verfasst: Montag 16. März 2009, 21:33
von Guido Sander
Je nach dem welche Anzahl höher war = installierte Arbeitsplätze oder Benutzer in der Datenbank.

Genaue Details finden Sie in den jeweiligen Lizenzbedingungen der ACT! Versionen.
Diese finden Sie im Menü unter: ?, Info über ACT! und dann Endbenutzer-Lizenzvertrag.

Verfasst: Dienstag 17. März 2009, 07:31
von BSDN
Im Lizenzvertrag steht leider überhaupt nichts Genaues über die Regelung mit den Lizenzen.
Habe mich auch direkt an einen Act!-Mitarbeiter gewendet, bekomme aber keine Antwort. Habe es jetzt nochmal über die allgemeine e-mail-Adresse versucht.

Verfasst: Freitag 20. März 2009, 08:01
von Guido Sander
Hier der Software-Lizenzvertrag aus ACT! 9 (Stand 10/2004):

Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders
2.1 Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal- Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Anwendern. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Anwendern ausgeschlossen ist.