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Melville-Schellmann AGBs Allgemeine Geschäfts­be­ding­ungen der
Melville-Schellmann GbR
für die Erbringung von Diensten und Leistungen

1. Allgemeines

Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Diensten und Leistungen, die mit Unternehmern geschlossen werden. Bei Lieferung von Standardsoftware gelten gegenüber Unternehmern ergänzend unsere separat einsehbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Standardsoftware.

2. Ausschluß von mündlichen Nebenabreden

Die Mitarbeiter und Angestellten von MS GbR sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen. Individualabreden und sonstige Änderungen des jeweiligen Vertragstextes oder unserer Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

3. Angebot und Vertragsabschluß

Der Vertrag über die Nutzung der MS GbR Dienste und Leistungen kommt mit der Gegenzeichnung des Kundenantrags durch MS GbR zustande. Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über die Erbringung von Diensten oder Leistungen ist bindend. MS GbR ist berechtigt das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der schriftlichen Bestätigung stehen Leistungserbringung und Rechnungserteilung gleich.

Soweit sich MS GbR zur Erbringung ihrer Leistungen, Dienste oder Lieferungen der Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Auch besteht durch die gemeinsame Nutzung der Dienste zwischen den Kunden von MS GbR kein begründbares Vertragsverhältnis.

4. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.

Soweit MS GbR neben den Vertragspflichten kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. Hieraus ergibt sich kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch sowie kein Kündigungsrecht.

5. Preise, Zahlung

Preise und Vergütungen sind in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Entgelte sind nach Erbringung der Leistung/en zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, und werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern der Kundenauftrag mehr als eine Position beinhaltet, werden erbrachte Teillieferungen / -leistungen einzeln in Rechnung gestellt und entsprechend dem eingeräumten Zahlungsziel zur Zahlung fällig unabhängig von der Lieferung/Erbringung sämtlicher Positionen, welche im Auftrag zusammengefasst wurden. Falls der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf einem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

Das Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird berechnet. Mit der Umschreibung wird stets nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Für das Umschreiben einer Rechnung wird eine Pauschale von EUR 20,- berechnet.

6. Zahlungsverzug

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so ist MS GbR berechtigt, vertraglich festgesetzte Leistungen bis zur Zahlung zu sperren. MS GbR ist berechtigt, durch den Zahlungsverzug und das Mahnverfahren entstandene Kosten zu berechnen.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.

7. Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen

Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MS GbR die Leistungen erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung , behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern von MS GbR oder deren Unterlieferanten, Unterauftragsnehmern eintreten hat MS GbR auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MS GbR die Leistungen um die Dauer der Behinderung , zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen wegen außerhalb der Verantwortungsbereichs von MS GbR liegender Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten, die im Verantwortungsbereich von MS GbR liegen, nur dann erstattet, wenn MS GbR oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.8. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber MS GbR als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

MS GbR haftet nicht für die über ihre Dienste und Leistungen übermittelten Informationen, insbesondere weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, daß diese frei von Rechten Dritter sind oder der Sender/Anbieter rechtswidrig handelt, indem er die Informationen sendet/anbietet.

Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder nach dem geltenden Recht eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

  • durch die Inanspruchnahme der MS GbR Dienste und Leistungen,
  • durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
  • die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
  • durch das Unterlassen der Prüfungspflichten hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens MS GbR,
  • oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung im vertraglich vereinbarten Rahmen durch MS GbR nicht erfolgt ist und MS GbR diese Unterlassung auch zu verantworten hat,

der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet MS GbR nicht, es sei denn MS GbR hat die Vernichtung der Daten in Ihrem Verantwortungsbereich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde hat sichergestellt, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8. Haftungsbeschränkung

MS GbR haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls MS GbR eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MS GbR zurückzuführen ist.

Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch MS GbR nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von MS GbR auf solche typischen Schäden und einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die für MS GbR zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen der Erbringung von Diensten und Leistungen im Bereich der Softwareüberlassung vernünftigerweise voraussehbar waren.

Eine Wiederbeschaffung verloren gegangener Daten durch die MS GbR wird nur durchgeführt, wenn sichergestellt ist, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit nicht außerverhältnismäßigem Aufwand rekonstruiert werden können.

9. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, Nachteile und Schäden, die MS GbR, Dritten oder anderen Kunden von MS GbR durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung durch sich selbst, durch befugte Dritte oder durch die Gestattung der Verwendung der Dienste und Leistungen von MS GbR durch unbefugte Dritte, sowie dadurch entstehen, daß der Kunde oder sein befugter Dritter den Obliegenheiten nicht nachkommt.

Es obliegt dem Kunden, die bei MS GbR bezogene Hard- und Software auf ihre Verträglichkeit mit der beim Kunden bereits vorhandenen Hard- und Software hin zu überprüfen.

10. Anmeldestornierung von gebuchten Schulungen / Seminaren:

Der Rücktritt von einem gebuchten Seminar ist jederzeit möglich. Wird der Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn mitgeteilt, so ist zur Deckung der Bearbeitungskosten ein Betrag von € 50,00 zu zahlen. Wird ein Teilnehmer innerhalb der letzten 14 Tage vor Seminarbeginn abgemeldet, so ist ein Betrag von 50% der Seminargebühren zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt 4 Tage vor Seminarbeginn oder später, sind die vollen Seminargebühren zu entrichten. Es gilt das Datum des Einganges der Anmeldestornierung. Bei Entsendung von Ersatzpersonen entfällt diese Verpflichtung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

12. Stand: 29.09.2008


 

Melville-Schellmann AGBs Allgemeine Geschäfts­beding­ungen der
Melville-Schellmann GbR
für die Liefer­ung von Standard-Software

1. Allgemeines

Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung vorgefertigter Standardsoftware, welche mit Unternehmern abgeschlossen werden.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Soweit eine schriftliche Bestätigung der Aufträge durch uns erfolgt, legt deren Inhalt das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3.a Vertragsgegenstand Kaufsoftware

Der Lizenznehmer erhält gegen eine einmalige Lizenzgebühr das unbefristete Recht zur Nutzung der Standardsoftware durch den in der Programmbestellung benannten Anwender gemäß folgender Spezifikation:

Einzelplatzlizenz: Recht zur Nutzung auf einem Einzelcomputer oder an nur einem Arbeitsplatz in einem Netzwerk.

Netzwerklizenz: Recht zur Nutzung in einem Computer-Netzwerk mit nur einem Netz-Server und der einzelvertraglich vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen, die auf den Datenbestand des Servers Zugriff nehmen können (Named-User-Lizenzierung).

Die Lizenz bzw. das Nutzungsrecht sind nicht übertragbar. Nur dann, wenn bei der Bestellung eines gewerblichen EDV-Händlers der angegebene Anwender ein Kunde des EDV-Händlers ist, stimmen wir insoweit der Übertragung einer Unterlizenz zu.

3.b Vertragsgegenstand Mietsoftware

Der Lizenznehmer erhält gegen eine monatlich/jährlich wiederkehrende Lizenzgebühr das Recht zur Nutzung der Standardsoftware im vertraglich festgelegten Zeitraum durch den in der Programmbestellung benannten Anwender gemäß folgender Spezifikation:

Einzelplatzlizenz: Recht zur Nutzung auf einem Einzelcomputer oder an nur einem Arbeitsplatz in einem Netzwerk.

Netzwerklizenz: Recht zur Nutzung in einem Computer-Netzwerk mit nur einem Netz-Server und der einzelvertraglich vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen, die auf den Datenbestand des Servers Zugriff nehmen können (Named-User-Lizenzierung).

Die Lizenz bzw. das Nutzungsrecht sind nicht übertragbar.

4. Preisanpassungen bei Mietsoftware

Preisanpassungen bei Mietsoftware werden ausschließlich auf unserer Webseite mit einer Vorankündigungsfrist von drei Monaten bekannt gegeben.

Erlangt der Mieter erst durch Zugang der Folgerechnung Kenntnis von der Preisanpassung und liegt hier Preiserhöhung von mehr als zehn Prozent im Vergleich zur Vorjahresmiete vor, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

5. Kündigungsfrist bei Mietsoftware

Die Kündigungsfrist für Mietsoftware beträgt drei Monate zum Zeitpunkt der nächsten Vertragsverlängerung.

6. Schutz- und Urheberrechte

Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben bei uns. Die Programme dürfen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die für den betriebsinternen Gebrauch hergestellten Kopien bzw. Teilkopien müssen die gleichen Schutzvermerke (Copyright etc.) tragen wie das Original.

Der Lizenznehmer ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, die überlassene Software zu verändern.

Vervielfältigungen des überlassenen Programms sind nur für den betriebsintern notwendigen Gebrauch gestattet.

7. Lieferung des Lizenzmaterials

Die Lieferung erfolgt durch Übergabe bzw. Übersendung des bzw. der Lizenzinformationen, sowie Mitteilung eines Downloadlinks zum Herunterladen der bestellten Software.

Auf Wunsch des Lizenznehmers erfolgt (sofern dies nicht bereits fester Vertragsbestandteil der Software-Lieferung ist) eine spezielle Programmeinweisung gegen gesonderte Vergütung nach Zeitaufwand entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste für die Erbringung von Dienstleistungen zuzüglich Reisekosten und Reisespesen.

8. Gewährleistung

Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, daß es technisch unmöglich ist, Software-Leistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit des von uns gelieferten Programms zu dem angegebenen Programmzweck.

Wir leisten keine Gewähr dafür, daß die Standardsoftware den betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusicherungen nicht bevollmächtigt.

Auch für Rechenzeiten einzelner Programmabläufe können wir keine Gewähr übernehmen, weil insoweit die Kapazität der Datenverarbeitungsanlage und deren Nutzungsgrad ausschlaggebend sind.

Bei Mängeln an der gelieferten Software hat der Kunde Gewährleistungsansprüche zunächst gegenüber dem Hersteller bzw. dem Lizenzgeber gemäß separatem Lizenzvertrag geltend zu machen. Diesbezüglich tritt die MS GbR eigene Gewährleistungsansprüche, welche ihr gegenüber dem Hersteller bzw. dem Lizenzgeber zustehen, an den Kunden ab. Sollte der Hersteller bzw. Lizenzgeber die Gewährleistung verweigern oder für den Kunden unzumutbar verzögern oder aus sonstigen Gründen zur Gewährleistung nicht in der Lage sein, stehen dem Kunden nach erfolgloser außergerichtlicher Inanspruchnahme des Herstellers bzw. Lizenzgebers die Gewährleistungsrechte aus dem betreffenden Vertrag gegenüber MS GbR zu. Während der Zeit der Inanspruchnahme des Herstellers bzw. Lizenzgebers ist die Gewährleistungsfrist gehemmt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe an den Käufer. Die Mängelgewährleistung erfolgt nach Wahl von MS GbR durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung).

Der Käufer wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen MS GbR innerhalb von 8 Werktagen nach Feststellung schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Minderungs- und Wandlungsrechte stehen dem Lizenznehmer erst dann zu, wenn ein Nachbesserungsversuch zweimal fehlgeschlagen ist.

Bei unerlaubten Eingriffen in die Software durch den Lizenznehmer bzw. Dritte entfällt jede weitere Gewährleistung durch uns.

9. Lieferung neuer Programmstände, Pflegevertrag

Wir behalten uns vor, unsere Programme zu ändern, weiterzuentwickeln, zu verbessern oder durch Neuentwicklungen zu ersetzen.

Wenn wir Lizenznehmern, mit denen wir keinen zusätzlichen Pflegevertrag abgeschlossen haben, einen neueren Programmstand zur Verfügung stellen, geschieht das gegen zusätzliches Entgelt. Wir übernehmen dann nur für die Mangelfreiheit der veränderten Programmteile neu Gewähr.

Wenn neue Programmstände ohne Zusatzentgelt zur Verfügung gestellt werden, entfällt jede Gewährleistung.

10. Haftung und Schadensersatz

Sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung eingreift und sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) betroffen sind, haften wir nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer gesetlichen Vertreter und leitenden Angestellten und für die vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung von Hauptpflichten durch andere Mitarbeiter.

11. Datensicherung durch den Lizenznehmer

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Datensicherung täglich mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden.

Für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

12. Preise, Zahlung

Die Lizenzgebühr und sonstige Preise und Vergütungen sind in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Sofern der Kundenauftrag mehr als eine Position beinhaltet, werden erbrachte Teillieferungen / -leistungen einzeln in Rechnung gestellt und entsprechend dem eingeräumten Zahlungsziel zur Zahlung fällig unabhängig von der Lieferung/Erbringung sämtlicher Positionen, welche im Auftrag zusammengefasst wurden.

Das Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird berechnet. Mit der Umschreibung wird stets nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Für das Umschreiben einer Rechnung wird eine Pauschale von EUR 20,- berechnet.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche und die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind unzulässig. Bai Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

13. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung des Lizenzmaterials erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Material bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch der künftig entstehenden – Forderungen.

14. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

16. Stand: 01.12.2020



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Revised: 17 Oktober, 2023 10:18